Therapiedorf Villa Lilly in Bad Schwalbach / Außenorientierung Bleidenstadt
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Aktuelles
Zeitungsartikel - "Viel Lob für Therapiedorf Villa Lilly in Lindschied" - im Wiesbadener Kurier vom 18.09.2017
Zeitungsartikel - "Das Therapiedorf ist äußerst beliebt" - im Wiesabener Kurier vom 08.09.2017
Eröffnung Dr. Dieter Kunz Weg
Die Gründung und Entwicklung des Therapiedorf Villa Lilly ist eng mit der Person von Dr. Dieter Kunz verknüpft. Von 1987 – 2000 war er Gesamtleiter des Therapiedorfes. In den Jahren als Geschäftsführer des Vereins Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. waren ihm der Bestand und die Weiterentwicklung des Therapiedorfes als fachlich anerkannte Einrichtung der Medizinischen Rehabilitation immer ein großes Anliegen.
Das 30-jährige Jubiläum der Einrichtung war der geeignete Anlass diese Verbundenheit mit der Eröffnung des Dr. Dieter Kunz Weges auf dem Gelände des Therapiedorfes zu würdigen.
Fachartikel zu Sucht und psychische Komorbidität von Ina Buttler und Udo Röser
Das Therapiedorf Villa Lilly ist seit vielen Jahren Fachklinik zur Behandlung von Drogenabhängigkeit und psychischer Komorbidität. Das Spektrum psychischer Begleiterkrankungen umfasst neben den Folgen drogeninduzierter Psychosen auch Störungsbilder des schizophrenen Formenkreises, depressive Symptomatik, posttraumatische Belastungsstörungen und Emotional Instabile Persönlichkeitsstörungen. Für Patienten/innen mit einer Drogenabhängigkeit und Hinweisen auf eine Emotional Instabilen PS (Impulsiver Typ) wurde im Therapiedorf Villa Lilly das Indikative Behandlungsangebot des Impulskontrolltrainings entwickelt. Im folgenden Artikel werden die Ergebnisse einer kleinen einrichtungsinternen Untersuchung vorgestellt, die sich mit der Wirksamkeit und Akzeptanz dieses Angebotes für die benannte Zielgruppe befassen.
Den Artikel können Sie sich hier downloaden!
Info
Informationstage bei uns!
Montag, 20.01.2020
Montag, 17.02.2020
Montag, 16.03.2020
Montag, 20.04.2020
Montag, 18.05.2020
Montag, 15.06.2020
jeweils um 14.00 Uhr (Ende ca. 15.30 Uhr). Treffpunkt im Haus Claire.
Eingeladen sind zur Aufnahme im Therapiedorf Villa Lilly vorgesehene Bewerber*innen, interessierte Mitarbeiter*innen von Entsendestellen und Angehörige.
Telefonische oder schriftliche Anmeldung bei Frau Friedchen (06124 7008-10) notwendig.
Presse, TV, Öffentlichkeitsarbeit !!!
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Ein interessanter Fernsehbeitrag wurde vom hessischen Fernsehen bei uns im Therapiedorf Villa Lilly gedreht und in der Sendung "defacto" am 16.03.2014 ausgestrahlt.
Den Beitrag des Hessischen Rundfunks über das Thema: "Crystal Meth - Vormarsch einer tödlichen Droge" können Sie sich hier anschauen!
Besuchen Sie das Therapiedorf Villa Lilly auf facebook.
Das Therapiedorf Villa Lilly ist eine stationäre Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation für drogen- und mehrfachabhängige Patientinnen und Patienten.
Indikation:
Drogen- und mehrfachabhängige Erwachsene, psychische Komorbidität, Paare, Eltern mit Kindern, Aufnahmen im Verlauf der Schwangerschaft
Entwöhnungsbehandlungen bis zu 40 Wochen (mit interner Adaption), Kurzzeittherapie, Wiederholungsbehandlungen, Auffangbehandlung nach erfolgtem Rückfall, ambulant - stationäre Kombinationsangebote
Bettenzahl:
85 Betten verteilt auf drei Behandlungshäuser und 10 Plätze für Kinder von 0 – 6 Jahren
Verfügbare Plätze:
telefonisch erfragbar
Aufnahmevoraussetzung:
Kostenzusage, körperliche Entzugsbehandlung
Besonderheiten:
Fachkonzept für eine integrierte medizinische Rehabilitation zur kombinierten ambulant-stationären Behandlung psychisch komorbider Patientinnen und Patienten
Fachkonzept zur Behandlung drogen- und mehrfachabhängiger Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter, Kinderhaus Mini Lilly mit 10 Plätzen
Kosten- und Leistungsträger:
Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Hessen, alle anderen Deutschen Rentenversicherungsträger, überörtliche Sozialhilfeträger, Krankenkassen, Jugendämter
Qualitätsmanagement
Das Therapiedorf Villa ist nach DIN EN ISO 9001:2015 und BAR / CaSu zertifiziert.
Ansprechpartner
Einrichtungsleitung |
Einrichtungsleitung |
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Udo Röser (Therapeutische Leitung) E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Fon 06124 7008 11 |
Michael Schwind (Dienstliche Leitung) |
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Ärztliche Leitung |
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Sabine Schubert Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Fon 06124 7008 0 |
Stand: 06/2019
Neubau
Der Startschuss für den Neubau der 14 Zimmer für Patienten/innen ist längst gefallen. Wie alle sehen können geht es schnell voran. Die milde Witterung hilft und wir hoffen alle, in der ersten Hälfte des kommenden Jahres die neuen Einzelzimmer an die Patienten/innen übergeben zu können.
Ohne die Platzzahl der Einrichtung zu erhöhen, wird die Qualität und der Komfort der Unterbringung weiter erhöht.
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FAQ
Behandlung
Wie ist die Versorgung mit Medikamenten geregelt?
Medikamente werden nur nach ärztlicher Verordnung vergeben. Das betrifft auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Eigene nicht verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. gegen Kopfschmerzen) können nach Absprache mit unseren Ärztinnen eingenommen werden. Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, werden nicht verordnet.
Welche Bereiche werden in der Arbeitstherapie angeboten?
Handwerkliche Arbeiten in Schreinerei, Renovierungs- und Metallwerkstatt, Elektrowerkstatt und Malerei, Landwirtschaft und Gärtnerei, Kindergarten, Selbstversorgung in der Hauswirtschaft in den Bereichen Küche und Hausreinigung/Wäsche, Unterstützung der Haustechnik in Pflege von Garten und Außenanlagen sowie Verwaltungsarbeiten im Patientenbüro.
Was passiert bei einem Rückfall?
Zur Unterstützung und Förderung des Abstinenzerlebens arbeiten wir aktuell nicht mit Drogen- und Alkoholrückfällen.
Rahmenbedingungen
Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?
Der Verzicht auf Alkohol, Drogen und Glücksspiel während der Rehabilitation ist ebenso grundlegend wie der Verzicht auf Gewalt als Konfliktlösungsstrategie. Verpflichtend ist zudem die Mitwirkung an den Rehabilitationsangeboten der Einrichtung.
Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?
Die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.
Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.
Wie alt sind die Patienten?
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Eine obere Altersbegrenzung gibt es nicht. Im Durchschnitt sind die Patienten/innen 30 Jahre alt.
Können während der Rehabilitation gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet werden?
Nein.
Wo darf in der Einrichtung geraucht werden?
Die Einrichtung ist rauchfrei, das heißt, in den Gebäuden darf nicht geraucht werden. Auf dem Gelände der Einrichtung gibt es ausgewiesene Raucherbereiche.
Kontakte und Aktivitäten
Wann können Patienten Besuch empfangen?
Besuch können Sie nach zwei bzw. vier Wochen (je nach Behandlungsfortschritt) empfangen. Im Einzelfall auch früher. Dies müssen Sie mit Ihren Bezugstherapeuten/innen absprechen.
Ab wann sind Ausgänge möglich?
Die Ausgangsregel wird individuell besprochen. In der Regel sind Ausgänge nach dem ersten Therapieplanungsgespräch (4-Wochengespräch) möglich. Der erste Ausgang findet in Begleitung statt. Jeder Ausgang muss beantragt werden.
Tagesausgang
Montag bis Freitag maximal 3 Stunden, außerhalb der Therapiezeiten. Anträge sollen bis spätestens 13:00 Uhr am Ausgangstag vorliegen.
Wochenendausgang
Der erste Wochenendausgang ohne Begleitung kann nach Ablauf der fünften Behandlungswoche stattfinden. Anträge sollen bis spätestens Do. 13:00 Uhr vorliegen.
Ist der Kontakt zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden gestattet?
Kontakte zu JVA-Insassen sind nach Absprache möglich. Kontakte zu Drogenkonsumierenden sind nicht erwünscht.
Wie sind Einkaufsmöglichkeiten geregelt?
Im Rahmen von Ausgängen können Einkäufe selbständig gemacht werden. Dringende Einkäufe von Kleidung und Hygieneartikeln können zu Beginn der Behandlung in Begleitung durchgeführt werden.
Kann ich mir von Angehörigen bei Aufnahme Sachen bringen lassen?
Ja. Bitte besprechen Sie die Einzelheiten mit Ihrer Bezugstherapeutin bzw. Ihrem Bezugstherapeuten.
Multimedia
Die Regelung der Nutzung von Handys und Multimedia-Geräten wie Smartphones, Laptop, Tablet, Fernseher und Spielkonsolen ist Bestandteil der Therapie. Ziel der Behandlung im Therapiedorf Villa Lilly ist die Auseinandersetzung mit der individuellen Suchtproblematik und die Konzentration auf die vereinbarten Behandlungsziele zur Überwindung der suchtspezifischen Probleme. Zur Unterstützung dieses Prozesses sollen schädigende und ablenkende Außenkontakte, wie z.B. die permanente Präsenz über Handys, vermieden werden.
- Handys und Multimedia-Geräte können ausschließlich auf den Patientenzimmern (Wohngruppen) benutzt werden. Nicht erlaubt ist die Nutzung von Handys und Multimedia-Geräten in den Gemeinschaftsräumen der Behandlungshäuser.
- Insbesondere während der Gruppenzeiten, Einzelgespräche, Arbeitstherapie, Essenszeiten sowie während der Nachtruhe (23:00 Uhr bis 07:00 Uhr) ist die Nutzung von Handys und Multimedia-Geräten untersagt.
Das Tragen von Kopfhörern ist aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände des Therapiedorfes nicht erlaubt.
Nicht erlaubt sind drogen- und kriminalitätsbezogene Kontakte.
Nutzen Patienten/innen Handys und Multimedia-Geräte unerlaubterweise (Verstoss gegen die oben aufgeführten Regelungen) werden diese für 2 - 4 Wochen eingezogen und es erfolgt eine Verwarnung.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vereinbarung können zu einer vorzeitigen Beendigung der Behandlung führen.
Finanzielles
Wie bin ich während der Behandlung finanziell abgesichert?
Wir empfehlen dringend, mindestens vier Wochen vor der Aufnahme die entsprechenden Anträge auf Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen. Bei der Antragsstellung werden Sie von Ihrer Suchtberatung unterstützt. Sie sollten mindestens vier Wochen vor der Rehabilitation Ihren Krankenversicherungsschutz klären.
Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?
Es wird großer Wert auf Eigenverantwortung gelegt, Patienten/innen sollen den Umgang mit Geld von Beginn der Rehabilitation selbst lernen. Eigengeld kann in unserem Tresor hinterlegt werden.
Gibt es eine Kostenerstattung für Fahrten zur Praktikumstelle?
Fahrkosten für notwendige Fahrten im Rahmen eines Praktikums können von der Deutschen Rentenversicherung Hessen übernommen werden. Es werden Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel, 2. Klasse unter Beachtung der günstigsten Tarife übernommen.
Stand: 05/2015
Basics
Fachklinik
Besondere Indikationen bestehen für
• Die Behandlung psychisch komorbider Patientinnen und Patienten
• Die Behandlung drogenabhängiger Eltern, Mütter, Väter mit ihren Kindern im Vorschulalter.
Lage
Die Einrichtung liegt im Ortsteil Lindschied der Kreis- und Kurstadt Bad Schwalbach. Das Dorf erstreckt sich über ein 37,5 ha großes parkähnlich gestaltetes Gelände mit fünf Häusern, einem Kindergarten, einer Schreinerei, Elektrowerkstatt, Bäckerei, Schlosserei, Gewächshaus, Bauhof, Scheune und Stallungen.
Das Wohnkonzept
Die 85 Behandlungsplätze verteilen sich auf die fünf Behandlungshäuser Haus Claire, Haus Lilly, Haus Käte, Holzhaus und Haus Ursula, kleinere Wohneinheiten, die auf das Angebot der internen Adaption ausgerichtet ist. In der Nachbargemeinde Taunusstein - Bleidenstadt befindet sich eine Außenwohngruppe mit 8 Plätzen.
Behandlungsteam
Das Behandlungsteam des Therapiedorfes Villa Lilly setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsgruppen Medizin, Krankenpflege, Sport- und Bewegungstherapie, Psychologie, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Erziehung, Arbeits- und Beschäftigungstherapie, Haustechnik, Hauswirtschaft und Verwaltung zusammen und entspricht den Vorgaben der Strukturanforderung der Deutschen Rentenversicherung.
Wir laden Interessierte zu einem Informationstermin in unsere Einrichtung ein. Wir stellen uns gerne persönlich vor, erläutern unser Behandlungskonzept und beantworten Fragen direkt.
Stand: 09/2016
Grundsätze
Erscheinungsformen der Abhängigkeit
Abhängigkeit ist eine Erkrankung, die sowohl die körperliche und psychische Entwicklung als auch die soziale Integration der Betroffenen schwer beeinträchtigt. Ein entscheidendes Charakteristikum der Abhängigkeit ist der oft starke, gelegentlich übermächtige Wunsch, Drogen, Medikamente, Alkohol oder Tabak zu konsumieren. Weitere Kriterien für die Diagnose einer Abhängigkeit sind eine verminderte Kontrollfähigkeit in Bezug auf die Steuerung des Konsums, ein körperliches Entzugssyndrom, der Nachweis einer Toleranzentwicklung, die fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Substanzkonsums sowie der anhaltende Substanzkonsum trotz Nachweises schädlicher Folgen.
Komorbidität
Unter Komorbidität versteht man das Zusammentreffen verschiedener Krankheitsbilder bei einem/r Patienten/in. In den letzten Jahren wurde in der Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen eine Zunahme komorbider Störungen in den Ländern der westlichen Welt wahrgenommen. So wurden bei immer mehr Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen andere, der Sucht vorausgegangene und fortbestehende psychische Störungen identifiziert. Der schädliche Gebrauch und die Abhängigkeit von psychotropen Substanzen kann vorbestehende Störungen verstärken oder zusätzliche psychische Probleme verursachen. Häufigste psychische Störungen sind: Emotional instabile Persönlichkeitsstörungen (Impulsiver Typ, Borderlinetyp), Affektive (besonders depressive) Störungen, Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis, Angststörungen, Essstörungen.
Folgen von Abhängigkeit
Die Abhängigkeit geht oft einher mit weit reichenden Folgen. Zu den häufigsten begleitenden Belastungen gehören
• suchtbedingte körperliche Erkrankungen, z.B. Hepatitis, Abszesse
• Einschränkungen der Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz
• Verschuldung
• Zerrüttung der familiären Verhältnisse
• Verengung des sozialen Umfeldes auf Drogenkontakte
• soziale Isolation
• Vernachlässigung sozialer, kultureller und freizeitorientierter Interessen
• Unfähigkeit zur Organisation und Strukturierung des Alltags
• Obdachlosigkeit
• Haftstrafen in Folge von Beschaffungskriminalität.
Grundregeln
Drogenfreiheit, Gewaltfreiheit sowie sie Verpflichtung zur Mitarbeit sind die Grundregeln der stationären Behandlung.
Behandlungsziele
Die zentralen Ziele der Rehabilitation sind
• Erreichen und Aufrechterhalten einer stabilen und langfristigen Suchtmittelabstinenz
• Verbesserung der körperlichen Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens
• Stärkung psychischer und sozialer Kompetenzen
• dauerhafte Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
• Wiedereingliederung in das Leben in der Gemeinschaft.
Individuelle Ziele für Ihre Rehabilitation werden gemeinsam zu Beginn der Behandlung entwickelt.
Behandlungsangebote
Medizinische und psychotherapeutische Behandlung
• Fachärztliche psychiatrische Betreuung einschließlich medikamentöser Therapie
• Medizinische Behandlung, insbesondere Hepatitis Behandlung
• Einzel- und Gruppentherapie
• Poststationäre ambulante Rehabilitation
Indikative Gruppen
• Rückfallprophylaxe
• Elterntraining
• Fertigkeiten (Skills)-Training für komorbide Patientinnen und Patienten
• Psychoedukation
• Interferongruppe
• Impulskontrolltraining
• Theatergruppe
• EDV
• Angeleitete Selbsthilfe
Sport- und Freizeitpädagogische Angebote
• Kraftsport- und Fitnesstraining
• Lauftraining
• Angeleiteter Teamsport (Fußball, Volleyball...)
• Mountainbiking
• Sauna
Angebote zur beruflichen Qualifizierung
• Schreinerei
• Elektrowerkstatt / EDV
• Schlosserei / Installation
• Landwirtschaft / Tierhaltung
• Gärtnerei / Landschaftspflege
• Bauhof / Malerei
• Hauswirtschaft / Bäckerei
Soziale Beratung und Betreuung
• Berufsvorbereitungskurse
StACK-Programm
StACK heißt Stationäres Abstinenztraining für Cannabis-Konsumierende. Das Behandlungsprogramm für Cannabisabhängige wurde von Ulrich Claussen, Diplompsychologe für den Verein bereits 2006 entwickelt und in der Therapeutischen Einrichtung Auf der Lenzwiese seitdem angeboten. Wir bieten jetzt auch hier die StACK-Gruppe an. Sie wird von Ulrich Claussen geleitet.
StACK ist unkompliziert! Die Behandlung nach dem StACK-Programm kann ohne vorherige Entgiftung angetreten werden. Wenn ausschließlich Cannabis geraucht wurde, sind nur sehr milde Entzugserscheinungen zu erwarten.
StACK motiviert! Patientinnen und Patienten aus dem StACK-Programm schließen ihre Behandlung häufiger regulär und häufiger erfolgreich ab als andere.
StACK informiert! In der StACK-Gruppe wird eingehend zu Themen rund um Cannabis informiert. Themen sind beispielsweise: Cannabis und Depression, Cannabis als Medizin, Wirkung von THC im Gehirn.
Sie bestimmen, was läuft! Wir planen gemeinsam mit Ihnen die Themen der StACK-Gruppe. So stellen wir sicher, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.
StACK wirkt! In Auswertungen der StACK-Gruppe haben wir festgestellt: Die Behandlung vermindert Drogenverlangen, bessert depressive Stimmung und reduziert psychische Belastung deutlich und nachhaltig. Auch die Konzentration verbessert sich durch die Behandlung deutlich.
Behandlungsdauer
Die Dauer der Rehabilitation wird individuell festgelegt und richtet sich nach dem Ausmaß der körperlichen, psychischen und sozialen Folgen der Suchterkrankung. Für eine ausreichend stabilisierende Behandlung inklusive Adaptionsphase ist nach den derzeitigen Vorgaben der Leistungsträger ein Zeitraum von bis zu 40 Wochen vorgesehen. Bei Wiederholungsbehandlungen ist die Rehabilitationsdauer verkürzt. Die Behandlungsschwerpunkte werden individuell nach umfassender Indikationsstellung festgelegt. Die Adaptionsphase von bis zu 16 Wochen kann in der Einrichtung durchgeführt werden.
Aufnahme
Die Anfrage zur Aufnahme in der Einrichtung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Für den weiteren Verlauf der Bewerbung ist ein schriftlicher Lebenslauf mit Beschreibung der Suchtentwicklung erforderlich. Unseren Aufnahmefragebogen finden sie hier. Eine Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers sowie eine ärztliche Bescheinigung, dass die körperliche Entgiftung abgeschlossen oder nicht notwendig ist, sind Voraussetzung für eine Aufnahme. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aufnahmebüro vergeben Termine zur Aufnahme und sind Ansprechpartner/in für interessierte und vermittelnde Stellen. Interessenten können sich beim Aufnahmebüro über Fragen zum Aufnahmeverfahren und zur Konzeption informieren. Bei Bedarf bieten wir einen Informationsbesuch in der Einrichtung an.
Anerkennungen
Federführender Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Hessen. Das Therapiedorf Villa Lilly wird auch von der Deutschen Rentenversicherung Bund, allen weiteren Rentenversicherungsträgern, der Bundesknappschaft sowie den gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der Sozialhilfe belegt. Die Anerkennung für die Aufnahme von Kindern liegt von Seiten des Landesjugendamtes Hessen, gemäß § 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 48a SGB VIII vor. Die Schreinerei und die Elektrowerkstatt der Einrichtung sind von der Handwerkskammer Wiesbaden als Lehrbetriebe in die Hand¬werksrolle eingetragen. Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 ff des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) staatlich anerkannt.
Stand: 09/2015
Kinderbetreuung Mini Lilly
Ansprechpartner
Eltern-Kind Behandlung / Behandlung von Schwangeren
Udo Röser
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fon 06124 7008 11
Vorträge
Fachtagung Chancen und Risiken für Kinder drogenabhängiger Eltern
In diesem Jahr feiert das Therapiedorf Villa Lilly sein 25-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass fand am 23.05.2012 ein Fachtagung statt um auf die besondere Situation von Kindern drogenabhängiger Eltern aufmerksam zu machen. Diese Kinder gehören zu einer Risikogruppe, da sie vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt sind. Hier sind die Träger der Gesundheits- und Jugendhilfe gefordert. In Vorträgen und Workshops sollten Ergebnisse und praktische Ansätze von Angeboten der Sucht- und Jugendhilfe vermittelt werden. Welche Chancen, welche Risiken haben diese Kinder, die mit den Suchtproblemen der Eltern aufwachsen?
Deutscher Suchtkongress 2011
Stand: 07/2014
30-jähriges Jubiliäum
30 Jahre Therapiedorf Villa Lilly - Jubiläumsfeier -
Das Therapiedorf Villa Lilly feiert dieses Jahr sein 30-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass wurde am 13.09.2017 ins Therapiedorf eingeladen und gefeiert. Im Mittelpunkt stand ein Vortrag des Geschäftsführers, Herr Dr. Dieter Kunz.
Hier können Sie sich den Vortag von Herrn Dr. Kunz herunterladen!
Pressemitteilung vom HSM über das Therapiedorf Villa LillyRettungsanker bei Sucht für Eltern und Kinder
Staatssekretärin Petra Müller-Klepper: Pfeiler im hessischen Suchthilfesystem eröffnet Chancen für ein abstinentes Leben
Im Rheingau-Taunus ist nach den Worten von Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, nicht nur eine der größten, sondern auch eine der bedeutendsten Suchthilfeeinrichtungen Hessens beheimatet: das Therapiedorf Villa Lilly in Bad Schwalbach-Lindschied. "Hier wird seit einem Vierteljahrhundert wirkungsvolle Suchttherapie praktiziert und ein Ausweg aus dem Teufelskreis der Sucht gezeigt. Durch Hilfe und Aktivierung werden Perspektiven für ein abstinentes Leben und der Weg zurück in eine eigenverantwortliche Existenz eröffnet. Die Reputation dieser Vorzeigeeinrichtung für Drogenabhängige, die eine Erfolgsgeschichte ist, reicht weit über die Region, ja die Grenzen Hessens hinaus", würdigte sie die Einrichtung heute bei der Feierstunde zum 25jährigen Bestehen.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie sich hier auf der HSM-Hompage durchlesen!
Stand: 09/2017