Medizinische Rehabilitation

Die Therapeutische Einrichtung Eppenhain mit 30 Plätzen ist ein Angebot zur medizinischen Rehabilitation junger drogen- und mehrfachabhängiger Menschen zwischen 14 und 20 Jahren. Sie ist die Facheinrichtung des Vereins für Minderjährige und junge Volljährige beiderlei Geschlechts.
Die Einrichtung bietet die außergewöhnliche Möglichkeit während der Therapie eine staatlich genehmigte Schule im Hause zu besuchen, um schulische Defizite auszugleichen und einen Haupt- oder Realschulabschluss zu erwerben.
Die Therapeutische Einrichtung Eppenhain ist für den Geltungsbereich Medizinische Rehabilitation Drogen- und Mehrfachabhängiger, Schulunterricht, Jugend- und Suchthilfe einschließlich Entwicklung der Angebote nach DIN EN ISO 9001:2015 und BAR / CaSu zertifiziert.
Indikation und Behandlungsdauer
Das Behandlungsangebot richtet sich an junge Menschen von 14 bis 20 Jahre, die suchtmittelabhängig oder durch einen schädlichen Gebrauch von Abhängigkeit bedroht sind.
Die Behandlungsdauer orientiert sich an den individuell erforderlichen Entwicklungsschritten und variiert zwischen sieben bis zehn Monaten.
Schule
Ein zentraler Baustein des rehabilitativen Angebotes ist die staatlich genehmigte Schule. Hier können im Laufe der Therapie der Haupt- oder Realschulabschluss erworben oder schulische Defizite ausgeglichen werden. Mehr Informationen erhalten Sie unter dem Reiter Schule.
Behandlungsziele und Angebote
Ziele der Therapie sind die Wiederherstellung der Fähigkeit, den Leistungsanforderungen in Ausbildung, Schule oder Beruf gerecht zu werden, die Befähigung zur Suchtmittelabstinenz, zur Bewältigung von Krisen und Rückfällen sowie zu einer sozial integrierten Lebensgestaltung.
Dazu sind individuell unterschiedliche Entwicklungsschritte notwendig, u. a.
• sich mit dem Substanzmissbrauch bzw. dem eigenen Verhalten, dessen Funktion und Folgen auseinandersetzen
• sich selbst besser kennenlernen und den Mut entwickeln sich mitzuteilen
• eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten wiederentdecken und weiterbilden
• Lernen in einer sozialen Gemeinschaft zu leben und Konflikte angemessen zu regulieren
• Beziehungen zur Familie, zu Freunden und Partnern bzw. Partnerinnen neu gestalten
• einen neuen und stabilen Freundeskreis aufbauen und pflegen
• einen Schulabschluss erwerben oder schulische Defizite aufarbeiten
• die materiellen Rahmenbedingungen für eine eigenständige Lebensführung schaffen, rechtliche Probleme bearbeiten und Schulden regulieren.
Grundlagen der Behandlung und Rehabilitation
Allen therapeutischen oder pädagogischen Bemühungen liegen humanistische Prinzipien der Interaktion zu Grunde:
Emotionale Wärme und Achtung
Die jungen Patienten/-innen müssen sich angenommen, ernstgenommen und aufgehoben fühlen. Sie müssen Vertrauen entwickeln können und in den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Menschen sehen, denen sie sich offen mit allen Nöten und Sorgen anvertrauen können, die zu ihnen stehen und die ihnen mit Respekt und Achtung begegnen.
Verlässlichkeit, Transparenz und Kooperation
Die jungen Patientinnen und Patienten müssen das Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Vorbild erleben. Interventionen und Maßnahmen sind sachgerecht und auf den Einzelfall bezogen. Die Therapieziele werden in Kooperation entwickelt. Die Eltern oder Sorgeberechtigten werden in den therapeutischen Prozess einbezogen soweit dies von dem/der Patienten/-in mit getragen wird.
Ordnung und Atmosphäre
Die jungen Patientinnen und Patienten sollen sich in ihren Zimmern und in der gesamten Einrichtung wohlfühlen und die Atmosphäre soll von Ordnung und Wohnlichkeit geprägt sein.
Klarheit und Struktur
Die Regeln und Strukturen des Zusammenlebens sind eindeutig, für alle gültig und verbindlich.
Toleranz, Kontrolle und Konsequenz
Die therapeutische Gemeinschaft basiert wie jede Gemeinschaft auf Regeln, die das Zusammenleben und die konstruktive Zusammenarbeit ermöglichen. Im Konflikt um die Einhaltung dieser Regeln entfaltet sich häufig persönliche Entwicklung. Um die Gradwanderung zwischen Toleranz und individuellen Entwicklungschancen einerseits und Entwicklungsanforderung andererseits soweit wie möglich nachvollziehbar und transparent zu gestalten, werden Verstöße gegen die Hausregeln registriert und ggf. wird auch mit Konsequenzen darauf reagiert.
Rehabilitationsziele
Suchtspezifische Zielsetzung:
Erlangen einer stabilen Motivation zur Abstinenz,
Erkennen und Erinnern der eigenen Geschichte der Entwicklung von Abhängigkeit,
Kenntnis geeigneter Strategien zur Vermeidung von Rückfällen
Heilung bzw. Linderung suchtspezifischer Begleit- und Folgeerkrankungen.
Erwerb psychischer Kompetenzen:
Verbesserte Wahrnehmung und Ausdrucksfähigkeit von Emotionalität,
Wiedererkennen und Weiterentwicklung eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten,
Verbesserung der Fähigkeiten zur Gestaltung von Beziehungen,
Verbesserung der Wahrnehmung (Selbst- und Fremdwahrnehmung, Differenzierung von Affekten etc.),
Entwicklung angemessener Werthaltungen.
Erwerb sozialer Kompetenzen:
Aufbau und Pflege von sozialen Beziehungen und Klärung der familiären Situation,
altersgemäße Ablösung vom Elternhaus und Verselbstständigung,
Erwerb von Kontakt- und Bindungsfähigkeit,
Regulierung von Belastungen wie rechtlicher Probleme, Schulden,
Entwicklung und Pflege von Freizeitaktivitäten.
Erwerb schulischer und beruflicher Qualifikationen:
Reduktion schulischer Defizite oder Erlangung eines Schulabschlusses,
Integration in Schule und Berufsausbildung,
(Wieder-)Erlangung der Erwerbsfähigkeit.
Rehabilitationsprozess
Der Prozess der Rehabilitation lässt sich in fünf Phasen darstellen:
Motivationsentwicklung und Vorbereitung, Aufnahme, Diagnostik und Behandlungsplanung, Therapeutische Angebote und pädagogische Lernfelder, Adaption.
Dabei sind die Phasen der Diagnostik und der Therapie nicht schematisch zu trennen, sondern wirken jeweils gegenseitig aufeinander ein.
Therapeutische Angebote und pädagogische Lernfelder
Therapeutische Angebote
Einzelgespräche und Indikative Einzeltherapie
Verbesserung der emotionalen Schwingungs- und Ausdrucksfähigkeit,
Entwicklung von Konfliktbewältigungs- und Problemlösungsstrategien,
Verbesserung und Differenzierung von Selbst- und Fremdwahrnehmung,
Förderung der Gruppenfähigkeit.
In der Regel finden die ca. 50-minütigen Einzeltherapiesitzungen wöchentlich statt.
Gruppentherapie
Gruppentherapie hat sich traditionell als ein effektives Instrument für die Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen erwiesen. Mit ihrem vielschichtigen Beziehungsgeflecht ist sie dazu geeignet, als Übungsfeld für soziales Verhalten zu dienen. Die Gruppe ermöglicht es, die eigenen Wahrnehmungen zu überprüfen und die persönlichen Stärken und Schwächen zu entdecken. Der/die Einzelne lernt Konflikte zu verstehen und auszutragen.
Die Gruppen können sowohl zur Bearbeitung einer individuellen Problematik angesichts und mit Hilfe der anderen Teilnehmer/innen als auch zur Bearbeitung der aktuellen Beziehungsdynamik in der Gruppe oder auch themenzentriert (z.B. Verhalten bei Suchtmittelhunger) genutzt werden. Die Gruppentherapie ist keiner therapeutischen Schule verpflichtet. Der Einsatz von Therapietechniken erfolgt nach der spezifischen Qualifikation des/der Therapeuten/in. Die Inhalte der Gruppentherapie können zu Beginn gemeinsam festgelegt oder von den Therapeuten/innen angeregt werden.
Die Gruppensitzungen finden zweimal wöchentlich in den Bezugsgruppen statt. Dadurch ist ein kontinu¬ierlicher therapeutischer Prozess mit der gleichen Behandlungsgruppe gewährleistet. Sie werden von einem/r Therapeuten/in und einem/r Co-Therapeuten/in, in der Regel den zuständigen Bezugstherapeuten/innen, geleitet.
Indikative Gruppentherapie
Indikative Gruppen für sozial besonders Auffällige, Patienten/-innen mit ausgeprägter Angst oder Selbstwertproblematik sowie Patienten mit einem großen Unruhepotential, dessen Hintergrund häufig borderlinenahe Störungen sind, werden einmal wöchentlich angeboten. Die inhaltliche Gestaltung dieser Gruppen ist konzeptionell als Modulsystem entwickelt. Die Teilnahme an den Gruppen ist verbindlich. Die Entscheidung über die indizierte Gruppe wird im Team nach Abstimmung mit den Patienten/-innen getroffen.
Im Einzelnen werden folgende Gruppen angeboten, die eine themen- oder problemzentrierte Gruppenarbeit ermöglichen:
• Motivationsgruppe,
• Rückfallprophylaxegruppe,
• Selbstsicherheitsgruppe
• Training sozialer Kompetenzen
• Stationäres Abstinenztraininig für Cannabiskonsumenten/innen für Jugendliche (StACk 4 U, Konzept steht als Download bereit)
• Entspannungstraining
Darüber hinaus werden zu spezifischen Themen anlassbezogen Workshops angeboten, z. B. Gesundheitsbewusstsein, Essverhalten, Sexualberatung.
Familiengespräche
In die rehabilitative Arbeit werden die Angehörigen oder sonstige wesent¬liche Bezugspersonen so früh wie möglich einbezogen. Die Drogenproblematik des/der Patienten/-in kann Ausdruck einer Familienproblematik sein, andererseits kann die Abhängigkeit des Kindes zu enormen Belastungen und Störungen in der Familie geführt haben. Die Patienten/-innen kommen in einem Alter in die stationäre Therapie, in dem sie einerseits noch stark an die Familie gebunden sind und andererseits beginnen sie, sich ihrer altersgemäßen Aufgabe, der Ablösung aus dem El¬ternhaus zu stellen. Neben anderen Kontakten zu den Familienangehörigen und deren Besuchen in der Einrichtung bzw. Heimfahrten der Patienten/innen, bieten wir jeder Familie therapeutische Gespräche an, begleitet durch einen/e Therapeuten/in und dem/r zuständigen Bezugstherapeuten/in. Je nach Einzelfall werden solche Therapiegespräche auch schon zu Beginn der Therapie angeboten, spätestens jedoch vor der ersten Familienheimfahrt. Sofern es sich als notwendig und für den Therapieverlauf hilfreich erweist, werden weitere Gespräche vereinbart.
Arbeitstherapie
Die Arbeitstherapie findet für neuaufgenommenen Patienten/innen und für die Jugendlichen, die nicht am Schulunterricht teilnehmen, parallel zum hausinternen Schulunterricht in der Hauswirtschaft, der Gärtnerei und der Schreinerei statt. Sie zielt darauf ab, die jungen Patientinnen und Patienten partiell mit realitätsnahen Anforderungen zu konfrontieren, um die Belastungsfähigkeit zu trainieren und Grundlagen für die Bewältigung des Alltagslebens zu schaffen.
Pädagogische Lernfelder
Therapeutische Gemeinschaft
Ausgehend von der Hypothese, dass insbesondere bei Jugendlichen Aspekte der Nachsozialisation für die Rehabilitation eine entscheidende Rolle spielen, ist Gemeinschaftsbildung und das Gemeinschaftsleben mit seiner Alltagsgestaltung ein zentrales Lernfeld.
Es ist daher ein Grundanliegen der pädagogischen Arbeit, einen entsprechenden sozialen Rahmen zu sichern, der dem/der Einzelnen die persönliche Entwicklung und Rehabilitation ermöglicht. Die entscheidenden kommunikativen Prozesse und strukturellen Bausteine sind in diesem Zusammenhang die Gültigkeit und Akzeptanz von Regeln, der Tages- und Wochenablauf, das Leben in Wohngruppen, die Delegation von Verantwortung und die verbindliche Beteiligung der Jugendlichen.
Werte und Regeln der Gemeinschaft
Das Leben in der Gemeinschaft der Patientengruppe und die Zusammenarbeit mit den Beschäftigten ist geregelt. Die geltenden Regeln sind schriftlich fixiert und jedem zugänglich, bei ihrer Aktualisierung kann die Patientenvertretung mitwirken. Klarheit und Orientierung in den Erwartungen an das Verhalten und an die Gültigkeit gemeinsamer Werte sind für Jugendliche besonders wichtige strukturelle Stützen, aus denen heraus erst Entwicklungsanforderungen erkannt und formuliert werden können. Der pädagogische oder therapeutische Umgang mit von den Regeln abweichendem Verhalten bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen angemessener Würdigung der individuellen Persönlichkeitsproblematik, praktikablen, umsetzbaren Interventionen und präventiven Aspekten im Hinblick auf die Gesamtgruppe, die Gültigkeit der geltenden Normen und Werte und der Glaubwürdigkeit der pädagogisch oder therapeutisch Handelnden.
Entscheidungen als Reaktionen auf abweichendes Verhalten sind daher immer Einzelfallentscheidungen. Dies gilt für den Umgang mit Abbruch (unerlaubtem Verlassen der Einrichtung) ebenso wie für den Rückfall oder inadäquate Aggressionshandlungen.
Tages- und Wochenablauf
Der Tagesablauf für die Patienten/-innen ist strukturiert. Damit sollen die Patienten/-innen wieder an eine Regelmäßigkeit in der Lebensgestaltung gewöhnt werden. Der Tages- und Wochenablauf berücksichtigt die spezifischen Behandlungsaufgaben der Einrichtung und ist auf die alterspezifischen Möglichkeiten der Jugendlichen abgestimmt. Parallel zu den allgemein verbindlichen Tagesangeboten werden die individuellen Therapiesitzungen organisiert. An den Wochenenden und während der Schulferien (entsprechend den Zeiten der öffentlichen Schulen) wird der Alltag in besonderer Weise gestaltet. Hier finden verstärkt Ausflüge, Veranstaltungsbesuche und Ferienfreizeiten statt. Als Anhang ist der Wochenplan der Einrichtung beigefügt.
Beratung
In Sozialgesprächen werden u. a. folgende Themenbereiche erörtert und ggf. notwendige Maßnahmen eingeleitet:
• In Zusammenarbeit mit den Justizorganen und den Drogenberatungsstellen müssen eventuelle Gerichtstermine, Bewährungsauflagen etc. erfasst werden oder Kontakt zur Bewährungshilfe aufgenommen werden.
• Im Rahmen der Rehabilitation kann eine Schuldenregulierung eingeleitet werden.
• Die sozialrechtliche Situation der Patienten/-innen ist häufig ungeklärt. Ansprüche der Patienten/-innen auf Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Krankengeld müssen ebenso geprüft werden, wie die Frage des Krankenversicherungsschutzes oder der Anspruch der Eltern auf Kindergeld.
Kooperation
Als Nachbetreuungseinrichtung steht die Jugendwohngruppe Haus Bleistein mit acht Plätzen im selben Ort zur Verfügung. Von dort aus kann der Schulbesuch in der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain fortgeführt und abgeschlossen werden.
Im Bildungszentrum Hermann Hesse in Frankfurt, ebenfalls eine Schule des Trägers, sind Schulabschlüsse bis zum Abitur möglich. Nachsorge- und Adaptionseinrichtungen wie auch Betreute Wohngemeinschaften in Frankfurt können bei einem weiteren Schulbesuch oder bei Beginn einer Berufsausbildung als Wohn- und Betreuungsangebot genutzt werden.
Stand: 12/2017
Stationäre Jugendhilfe
Stationäre Jugendhilfe für Jugendliche mit besonderem pädagogischen Bedarf
Neben der medizinischen Rehabilitation für jugendliche Drogenabhängige bieten wir auch für Jugendliche mit besonderem pädagogischen Bedarf, ohne Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung, stationären Aufenthalt in unserem Jugendhaus. Die gesetzlichen Grundlagen bieten die § 27 i.V. mit § 34 , § 35a und § 41 SGB VIII. In der Einrichtung können 10 Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 14-20 Jahren aufgenommen werden."
Zielgruppe
Im Jugendhaus Eppenhain sollen Jugendliche Aufnahme finden, die mit einem oder mehreren der folgenden Auffälligkeiten belastet sind:
• delinquentes Verhalten mit erheblicher Rückfallgeschwindigkeit,
• aggressives Verhalten gegenüber anderen,
• übermäßige Kritikempfindlichkeit mit überzogenem Abwehrverhalten,
• Bindungsarmut und Bindungslosigkeit, bis hin zur Unfähigkeit Beziehungen und Bindungen zu Mitmenschen aufzunehmen,
• autoaggressives Verhalten (Selbstverletzungen, Essstörungen),
• schwere Erziehungsprobleme, z. B. im Kontext mit ADHS,
• Alkohol- und Drogengefährdung,
• Verhaltensauffälligkeiten im Kontext mit neuen Medien (exzessiver Internetkonsum, zwanghafter Gebrauch von Mobiltelefonen),
• fehlende Kooperation in Jugendhilfeeinrichtungen durch Entweichung und Abbruch,
• Schulverweigerung,
• Verwahrlosung, Trebegängertum,
• gefährdendes Umfeld z. B. im kriminellen Milieu.
Die Einrichtung ist ungeeignet für Jugendliche,
• mit einer akuten psychiatrischen Problematik, die nicht durch medikamentöse Unterstützung kontrolliert werden kann,
• die akut suizidal sind,
• die einer stationären psychiatrischen Behandlung bedürfen,
• bei denen eine akute und verfestigte Suchtmittelabhängigkeit vorliegt, die eine stationäre Therapie im Sinne der SGB V und VI (Entgiftung und Entwöhnung) erfordert,
• bei denen eine geistige Behinderung in einem Ausmaß vorliegt, die eine Betreuung in einer Behinderteneinrichtung erfordert,
• mit schwerwiegender medizinischer Indikation (z.B. Anfallsleiden).
Ziele der Einrichtung
Die individuelle Betreuung und Förderung der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen stehen im Vordergrund der pädagogischen Arbeit. Daher sind folgende Ziele immer abhängig von der individuellen und altersgemäßen Erreichbarkeit.
• Entwicklung von sozialer Kompetenz und Konfliktbewältigungsstrategien, die delinquentes und dissoziales Verhalten sukzessive ersetzen,
• Erlernen von Verhalten, das die Jugendlichen befähigt auch in schwierigen, emotional belastenden Situationen (Angst, Unsicherheit, Verletztheit) angemessen und sozial verträglich zu reagieren,
• Einleben in die vorgegebene Tagesstruktur, verbunden mit altersadäquaten Anforderungen,
• Abbau von Schulängsten und Aufbau stabiler Lern- und Leistungsmotivation,
• Förderung und Unterstützung bei der sozialen und schulischen Integration, Wiederteilnahme am Schulunterricht und Hinführung zu Schulabschlüssen,
• Entwicklung und Stärkung von Selbstwert durch Förderung von persönlichen Stärken und Ressourcen in musischen, kreativen und sportlichen Bereichen,
• Vermittlung einer differenzierten geschlechtlichen Identität,
• Akzeptanz grundlegender sozialer Normen und Regeln und ihre schrittweise Verinnerlichung,
• Entwicklung von Kontakten und Beziehungen zu Erwachsenen, die durch gegenseitige Achtung und Respekt gekennzeichnet sind und gleichwohl unterschiedliche Rollen und Aufgabe akzeptieren,
• Entwicklung und Verbesserung der Fähigkeiten, eigenes Verhalten zu reflektieren und die damit verbundenen Wirkungen auf andere sowie die daraus erwachsenden Konsequenzen zu erfassen,
• Entwicklung einer eigenen Lebensplanung, um mit Unterstützung Schritte zur Umsetzung zu unternehmen,
• Auseinandersetzung mit Suchtmittelkonsum, süchtigem Verhalten und aggressiven Verhaltensweisen und deren Auswirkung auf die eigene Entwicklung und die sozialen Netze.
Konzeptionelle Grundsätze
Unserer Arbeit liegt im wesentlichen die Überzeugung zu Grunde, dass Jugendliche über ein ausreichendes Entwicklungspotenzial verfügen, um Fehlentwicklungen, Auffälligkeiten und Störungen zu korrigieren. Um dieses Entwicklungspotential zu entfalten bedarf es drei Faktoren: Positive, stabile und begrenzende Erfahrungen in Beziehungen; Sicherheit, Geborgenheit und Orientierung im Materiellen; gezielte Förderung im Geiste (Intellekt und Spiritualität) und bei der Überwindung von Angst.
Allen pädagogischen Bemühungen liegen daher vor allem folgende humanistische Prinzipien der Interaktion zu Grunde:
Emotionale Wärme und Achtung
Die Jugendlichen müssen sich angenommen, ernstgenommen und aufgehoben fühlen. Sie müssen Vertrauen entwickeln können und in den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Menschen sehen, denen sie sich offen mit allen Nöten und Sorgen anvertrauen können, die zu ihnen stehen und die ihnen mit Respekt und Achtung begegnen.
Verlässlichkeit, Transparenz und Kooperation
Die Jugendlichen müssen das Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Vorbild erleben. Interventionen und Maßnahmen sind sachgerecht und auf den Einzelfall bezogen. Die Ziele des Aufenthaltes in der Einrichtung werden in Kooperation entwickelt. Die Eltern oder Sorgeberechtigten werden in den Betreuungsprozess einbezogen.
Ordnung und Atmosphäre
Die Jugendlichen sollen in der Einrichtung eine Ort finden, der behaglich und gepflegt ist. Sie sollen sich in ihren Zimmern und in der gesamten Einrichtung wohlfühlen können und die Atmosphäre soll von Ordnung und Wohnlichkeit geprägt sein.
Klarheit und Struktur
Die Regeln und Strukturen des Zusammenlebens sind eindeutig, für alle gültig und verbindlich.
Toleranz, Kontrolle und Konsequenz
Die Einrichtung basiert auch auf der Idee einer sozialen Gemeinschaft. Daher sind die Regeln, die das Zusammenleben ermöglichen klar definiert und vorgegeben. Auf die Einhaltung dieser Regeln durch alle wird besonderes Augenmerk gelegt. Übertretungen führen zu klar definierten Konsequenzen, die ggf. auch die Beendigung des Aufenthaltes bedeuten können. Allerdings liegt im Konflikt um die Einhaltung dieser Regeln oft auch die Chance der persönlichen Entwicklung. Um die Gradwanderung zwischen Toleranz und individuellen Entwicklungschancen einerseits und Entwicklungsanforderung und Schutz des Anderen andererseits soweit wie möglich nachvollziehbar und transparent zu gestalten, werden Verstöße gegen die Hausregeln immer zum Gegenstand des Gesprächs zwischen Erwachsenen (Mitarbeiter/innen) und Jugendlichen.
Theoretische und methodische Grundlagen
Die pädagogische Alltagsarbeit fußt auf einem professionellen Handeln in der Interaktion mit den Jugendlichen. Jede Interaktion wird als Intervention verstanden, die auf einem Verstehenshintergrund der jeweils individuellen Psychodynamik des Jugendlichen eingebracht wird. Das Verstehen und Kennen des jeweiligen Handlungs- und Verhaltenshintergrundes ist unabdingbare Voraussetzung für pädagogisch-professionelles handeln.
Hilfeplanung und Überprüfung
Die proaktive, enge und frühzeitige Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Jugendämtern ist Grundlage. Bei der Hilfeplanung und der Überprüfung der Entwicklungsfortschritte wird Wert gelegt auf:
• operationalisierte, überprüfbare Hilfeziele sowie die Definition von Erfolgskriterien für die Zielerreichung bzw. das Erreichen von Teilzielen,
• aus den Zielen abgeleitetes Erziehungsverhalten der Fachkräfte,
• die klare Definition der von den Jugendlichen erwarteten Beiträge zur Zielerreichung,
• Transparenz über die für die Jugendlichen eintretenden Veränderungen, wenn Teilziele erreicht werden.
Für jeden Jugendlichen wird möglichst bereits vor der Aufnahe oder unmittelbar nach der Aufnahme ein Hilfeplan erarbeitet, der kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben wird.
Aufnahme und Ausschlussgründe
Aufgenommen werden Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 14 bis 20 Jahren. Zur Aufnahme genügt eine Kostenübernahme des zuständigen Jugendamtes, ein gültiger Krankenversicherungsschutz sowie die Verfügbarkeit von Taschengeld in Höhe des Kindergeldsatzes. Wünschenswert sind ferner Sozialberichte und Arztberichte über vorhergehende Betreuungen und Behandlungen.
Eine Aufnahme ist nicht möglich, wenn eine akute Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung besteht oder psychiatrische Erkrankungen, die einen stationären Klinikaufenthalt erfordern.
Aufenthalt
Grundlage für die Dauer und die Zielsetzung des Aufenthaltes ist stets der individuelle Hilfeplan. Hier werden auch individuelle Fördermaßnahmen und pädagogische Interventionen vereinbart. Darüber hinaus gehören die im folgenden beschriebenen Angebote zur regelmäßigen Tagesgestaltung und sind für alle Bewohner/-innen verbindlich.
Soziales Miteinander lernen
Regeln
Das gemeinschaftliche Zusammenleben in der Einrichtung wird durch einen klaren, transparenten und verbindlichen Katalog von Regeln gewährleistet, der in regelmäßigen Hausversammlungen zwischen Jugendlichen und Erziehern ausgehandelt wird. Diese Regeln erhalten ihre Gültigkeit nach Prüfung durch die fachliche Leitung.
Kompass
Die Einhaltung der Regeln wird beobachtet und stetig kommentiert. Dabei wird zum einen Wert auf das persönliche Gespräch gelegt, zum anderen werden Verstöße in einem Punktesystem schematisch bewertet. Privilegien wie Ausgänge, Besuche, selbstständige Freizeitgestaltung sind an Phasen (s. u. ) und an definierte Punktzahlen gebunden. Durch dieses System ist die Transparenz zwischen Verhalten und Konsequenzen gewährleistet und für jeden Jugendlichen jederzeit einsehbar.
Fit for life
Das vielseitig erprobte Trainingsprogramm zum Erlernen sozialer Kompetenzen gehört zum Pflichtprogramm.
Phasenmodell
Der Aufenthalt in der Einrichtung gliedert sich in drei im Folgenden näher beschriebene Phasen. In jeder dieser Phase stehen unterschiedliche Anforderungen und Entwicklungsaufgaben im Fordergrund. Dabei muss der Wechsel zwischen den Phasen nicht einer temporären Zwangsläufigkeit folgen, sondern wird dem Entwicklungsstand jeweils angepasst, d. h. auch der Wechsel in eine niedrigere Stufe ist möglich.
1. Phase Eingliederung
In den ersten vier Wochen des Aufenthaltes ist die Eingliederung in die Gruppe, das Kennenlernen der Mitbewohner/-innen und Pädagogen/-innen und das Gewöhnen an den verbindlichen und regelmäßigen Tagesablauf zentral. Ausgänge sind nur gemeinsam mit anderen Gruppenmitgliedern möglich. Kontakte zu früheren Peers sollen zunächst unterbleiben. Kontakte zur Familie und Partner/-in sollen erst stattfinden, wenn ein persönliches Kennenlernen seitens der Pädagogen/-innen möglich war.
2. Phase Entwicklung
Die folgenden Wochen und Monate sind angefüllt mit dem Erarbeiten der konkreten Zielsetzungen aus den individuellen Hilfeplänen. Neben den o.g. Elementen des Lernens in der sozial orientierten Gemeinschaft bietet die Einrichtung u. a. folgende Angebote.
Gender-Angebote
Männliche und weibliche Jugendliche haben gleiche aber eben auch unterschiedliche Probleme und Entwicklungsaufgaben. Wir legen daher großen Wert darauf, dass Gruppen- und Freizeitangebote sowohl gemeinschaftlich als auch getrenntgeschlechtlich realisiert werden.
Anti-Gewalt-Training
Für Jugendliche mit ausgeprägten dissozialen Verhaltensweisen und hohem Aggressivitätspotential ist die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training, zur Erarbeitung alternativer Konfliktlösungsstrategien, verbindlicher Bestandteil der Behandlung.
EMDR
Viele Jugendliche sind in ihrer Entwicklung massiv durch traumatische Erlebnisse beeinträchtigt. Tatsächlich kann in manchen Fällen auch ein Posttraumatisches Belastungssyndrom vorliegen. Die Methode des Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR), bietet hier überraschende Erfolge der Besserung und Linderung. Im Bedarfsfall kann dieses Angebot durch eine Psychologin auf Honorarbasis durchgeführt werden.
Einzelbetreuung
Jedem Jugendlichen ist dauerhaft ein/-e Pädagoge/Pädagogin zugeordnet, die einerseits die Umsetzung des Hilfeplans steuert und verantwortet, andererseits auch zentrale Bezugsperson für den/die Jugendliche in allen möglichen Angelegenheiten und kritischen Fragestellungen ist. Die in der Einrichtung tätigen Pädagogen/-innen haben neben ihren Grundausbildungen auch therapeutische Zusatzqualifikationen (Verhaltenstherapie, Gesprächstherapie, Familientherapie - jeweils ohne Approbation).
Einbezug der Eltern/Angehörigen
Auf den Einbezug der Eltern oder tragender Angehöriger wird im Sinne einer Berücksichtigung der fördernden oder hemmenden Familiendynamik in der Hilfeplanung von Betreuungsbeginn an großer Wert gelegt. Regelmäßige Gespräche mit der Familie über die Entwicklungsbedingungen und den Fortschritt sollen eine konstruktive innerfamiliäre Auseinandersetzung fördern und alle Beteiligten befähigen, selbstständig, sozial kompetent und entwicklungsfördernd zu interagieren.
Schule, Bildung, Beschäftigung
Während des gesamten Aufenthaltes in der zentralen und längsten Phase (Entwicklungsphase) besuchen die Jugendlichen die staatlich genehmigte Schule in der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain, in der auf den Haupt- oder Realschulabschluss vorbereitet wird und an der zweimal jährlich die entsprechenden Prüfungen stattfinden. Darüber hinaus wird seitens der Pädagogen im Alltagsleben Wert auf die Förderung einer guten Allgemeinbildung sowie evtl. bestehender Talente, Begabungen oder Ressourcen gelegt. Es gilt als Ziel für jede/-n Bewohner, einem geregelten Tagesablauf zu folgen mit verbindlichen Zeiten für Aufstehen, Mahlzeiten, Schule, Hausaufgaben, Kurse, etc., der wenig Spielraum lässt für Destruktur.
Freizeit
Freizeit wird nicht als Zeit ohne Anforderung verstanden. Auch hier ist es das Ziel des Aufenthaltes den/die Jugendliche zu einem bewussten und kreativen Umgang mit den Möglichkeiten der vielfältigen Freizeitkultur zu befähigen. Die Pädagogen geben Anregungen und Fördern in vielfältiger Weise durch organisierte Angebote.
3. Phase Selbstständigkeit
In der abschließenden Phase des Aufenthaltes sollen die zuvor entwickelten und gelernten neuen Verhaltensmuster in allen Lebensbereichen erprobt werden und die Perspektiven für künftiges Wohnen, Arbeiten, Ausbildung und Partnerschaft erreicht werden.
Literatur
Aichhorn, A.: Verwahrloste Jugend. Ab 1951 Bern, Stuttgart, Toronto
Bettelheim, B.: Liebe allein genügt nicht. Stuttgart, 1973
Finger-Trescher, U. und Krebs, Heinz: Bindungsstörungen und Entwicklungschancen, Verlag Psychosozial, Gießen 2003
Muck, M. u. Trescher, H.-G.: Grundlagen der Psychoanalytischen Pädagogik, Verlag Psychosozial, Gießen 2004
Stand: 03/2017
Aufnahme
Wir bieten regelmäßig Informationsgespräche in der Einrichtung an, die bei der Entscheidung für eine Therapie in Eppenhain und der Vorbereitung auf den Aufenthalt helfen. Wir freuen uns über Anmeldungen zum Infotermin und Interesse an der Einrichtung. Die Termine können gerne telefonisch bei uns erfragt werden.
Voraussetzungen für die Aufnahme sind
• die Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers
• bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten.
nur bei Suchterkrankung
• eine ärztliche Bestätigung über eine abgeschlossene körperliche Entgiftung (nicht bei Jugendhilfemaßnahmen)
Zudem sollten möglichst vorliegen
• der Personalausweis
• die Versichertenkarte der Krankenkasse und
• das letzte Zeugnis einer allgemein- oder berufsbildenden Schule.
Der Ansprechpartner für die Aufnahme ist Herr Klaus Adam. Ihn erreichen Sie unter 06198 5898-24 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stand: 04/2018
FAQ
Behandlung
Wie ist die Versorgung mit Medikamenten geregelt?
Medikamente werden nur nach Verordnung durch die Ärztin/den Arzt unserer Einrichtung vergeben. Das betrifft auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Welche schulischen Möglichkeiten werden angeboten?
In der einrichtungsinternen Schule kann die Haup- und auch Realschuleklasse besucht werden. Bei entsprechendem Leistungsstand kann ein regulärer Haupt- oder auch Realschulabschluß erworben werden. Falls die Aufenthaltsdauer zu kurz ist, um zur Schulprüfung zugelassen zu werden, kann im Rahmen einer anschließenden Jugendhilfemaßnahme (Nachsorge) die Schule in der Einrichtung bis zum Prüfungstermin weiter besucht werden.
Welche Bereiche werden in der Arbeitstherapie angeboten?
Handwerkliche Arbeiten in der Schreinerei, Mitarbeit in der Hauswirtschaft und in der Pflege von Garten und Außenanlagen ,sowie Unterstützung der Haustechnik. In allen Bereichen der Arbeitstherapie können Praktika absolviert werden,
Was passiert bei einem Rückfall?
Bei guter Abstinenzmotivation, Kooperation und Behandlungsbereitschaft kann die Rehabilitation in der Einrichtung nach einem Rückfall fortgesetzt werden. Rückfälliges Verhaltenl wird im Rahmen einer Rückfallbearbeitung in der Einzel- und Gruppentherapie aufgearbeitet.
Rahmenbedingungen
Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?
Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während der Rehabilitation ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt und die aktive Mitarbeit am therapeutischen Programm.
Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?
Ja, die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.
Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.
Wie alt sind die Patientinnen und Patienten?
Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 21 Jahren können aufgenommen werden. Das Durchschnittsalter liegt bei ca. 17 Jahren.
Können während der Rehabilitation gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet werden?
Während der Freizeit kann in Einzelfällen im Bereich Gartenbau und Landschaftspflege gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden.
Wo darf in der Einrichtung geraucht werden?
Es gibt spezielle Raucherplätze auf dem Einrichtungsgelände – hier darf geraucht werden. Innerhalb der Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauchverbot
Wann können Patienten Besuch empfangen?
Besuch der nahen Angehörigen kann an den Wochenenden schon direkt nach der Aufnahme empfangen werden.
Ab wann sind Ausgänge möglich?
Ausgänge zur Realitätserprobung sind in der Regel schon nach vier Wochen Aufenthalt möglich.
Ist der Kontakt zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden gestattet?
Kontakte zu JVA-Insassen und Drogenkonsumierenden sind nicht erwünscht und werden durch uns nicht unterstützt.
Wie sind Einkaufsmöglichkeiten geregelt?
Im Rahmen von Ausgängen können Einkäufe selbständig gemacht werden. Dringende Einkäufe von Kleidung können zu Beginn der Rehabilitation auch begleitet werden.
Kann ich mir von Angehörigen bei Aufnahme Sachen bringen lassen?
Ja. Bitte besprechen Sie die Einzelheiten mit dem/der Mitarbeiter/-in der Aufnahmekoordination oderder Bezugstherapeutin bzw. dem Bezugstherapeuten.
Multimedia
Wie und wann kann telefoniert werden?
Zunächst sind nur Telefonate mit/bei dem Bezugstherapeuten bzw. der Bezugstherapeutin möglich. Nach 4 Wochen Aufenthalt können Angehörige zu bestimmten Telefonzeiten auf dem Haustelefon anrufen. Mobiltelefone sind nicht gestattet! Ausnahmen werden gemacht, wenn Jugendliche länger als 10 Monate in der Einrichtung leben. Nach dieser Zeit kann auf Antrag ein Handy erlaubt werden.
Können Computer in der Einrichtung genutzt werden?
Ja. Zum Arbeiten sind PCs in der Einrichtung vorhanden. Eigene PCs dürfen nicht verwendet werden.
Besteht Gelegenheit, Musik zu hören?
Im Zimmer kann mit Zimmerlautstärke außerhalb der Programmzeiten Musik gehört werden. Auch MP3-Player dürfen mitgebracht und in der Freizeit verwendet werden. Drogenassoziierte Musik soll zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Jugendlichen nicht gehört werden.
Finanzielles
Wie bin ich während der Behandlung finanziell abgesichert
Vor Aufnahme sollte geklärt sein, wer die Therapienebenkosten (Taschengeld) bezahlt. Falls Angehörige dies nicht übernehmen empfehlen wir dringend, mindestens vier Wochen vor der Aufnahme die entsprechenden Anträge auf Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen. Bei der Antragsstellung werden Sie von Ihrer Drogenberatung unterstützt. Sie sollten ebenfalls rechtzeitig vor der Rehabilitation Ihren Krankenversicherungsschutz klären.
Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?
Das Taschengeld wird von uns verwaltet, geringe Beträge werden je nach Aufenthaltsdauer wöchentlich für Ausgänge o. ä. ausgezahlt.
Stand: 04/2018
Basics
Lage Die Einrichtung befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Villa Hochschild in Kelkheim/Eppenhain, ca. 25 km nord-westlich von Frankfurt am Ortsrand auf einem ca. 5 Hektar großen parkähnlichen Gelände. Eppenhain ist über eine Buslinie an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs angebunden und gut zu errreichen.
Gebäude/Räumlichkeiten
Das Haupthaus der Einrichtung beherbergt die Leitung und Verwaltung, Wohn- und Therapieräume, zwei Teeküchen, Besprechungszimmer und die Versorgungseinrichtungen (z.B. Großraumküche der Hauswirtschaft). Der "Gutshof" ist Wohn- und Lebensbereich der Jugendlichen, die hier in drei Wohngruppen leben. Zu jeder Wohngruppe gehören neben den Zimmern und Sanitärräumen eine Küche sowie ein Gruppenraum. Für den Freizeitbereich stehen eine kleine Bibliothek, ein Fitness-, ein Musik-, ein Fernseh- sowie ein Gymnastik- und Festraum zur Verfügung. Ein DVD-Player und eine Wii-Spiele-Konsole können gegen Unterschrift ausgeliehen werden.

Team
Die Rehabilitation wie auch der Aufenthalt im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme wird in unserer Einrichtung von einem gut ausgebildeten und erfahrenen Team begleitet und gefördert. Zusätzlich zu den grundlegenden beruflichen Qualifikationen verfügen alle therapeutisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Zusatzqualifikationen und bilden sich laufend weiter.
Verwaltung
Als Ansprechpartnerin für die Verwaltung stehen Ihnen Frau Katja Ludwig und Frau Brigitte Moritz zur Verfügung. Sie erreichen Sie von montags bis donnerstags von 08:30 bis 16:30 Uhr, freitags von 8:30-13:00 Uhr unter 06198 5898-0 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Stand: 04/2018
Grundsätze
Abhängigkeit und anderes auffälliges Verhalten entwickelt sich oft im Jugendalter und kann als Versuch verstanden werden, die subjektiv erlebte Überforderung, die durch eine Vielzahl jugendspezifische Entwicklungsaufgaben einerseits und mangelnde Ressourcen und Unterstützung andererseits entsteht, zu kompensieren. Unserer Arbeit liegt im wesentlichen die Überzeugung zu Grunde, dass Jugendliche über ein ausreichendes Entwicklungspotenzial verfügen, um Fehlentwicklungen, Auffälligkeiten und Störungen zu korrigieren. Um dieses Entwicklungspotential zu entfalten bedarf es drei Faktoren: Positive, stabile und begrenzende Erfahrungen in Beziehungen; Sicherheit, Geborgenheit und Orientierung im Materiellen; gezielte Förderung im Geiste (Intellekt und Spiritualität) und bei der Überwindung von Angst.
Anerkennungen
- Die Deutsche Rentenversicherung Hessen ist federführender Leistungsträger der Rehamaßnahme. Die Kosten der Rehabilitation werden von den Rentenversicherungsträgern, den Krankenkassen und den überörtlichen Sozialhilfeträgern übernommen.
- Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 ff des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) staatlich anerkannt.
- Die Schule der Einrichtung ist als Sonderschule für Kranke der Sekundarstufe I in freier Trägerschaft mit besonderer pädagogischer Prägung staatlich genehmigt.
- Die stationäre Jugendhilfe ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen gemäß § 45 (SGB) VIII, Kinder- und Jugendhilfe anerkannt.
Drogenfreiheit, Gewaltfreiheit, Mitarbeit
sind die Grundvoraussetzungen für eine Rehabilitation in unserem Haus. Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während des Aufenthaltes ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt und die aktive Mitarbeit
Behandlungsziele/Betreuungsziele
Ziele der Therapie sind die Wiederherstellung der Fähigkeit, den Leistungsanforderungen in Ausbildung, Schule oder Beruf gerecht zu werden, die Befähigung zur Suchtmittelabstinenz, zur Bewältigung von Krisen und Rückfällen sowie zu einer sozial integrierten Lebensgestaltung. Dazu sind individuell unterschiedliche Entwicklungsschritte notwendig, u. a.
• sich mit dem Substanzmissbrauch bzw. dem eigenen Verhalten, dessen Funktion und Folgen auseinandersetzen
• sich selbst besser kennenlernen und den Mut entwickeln sich mitzuteilen
• eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten wiederentdecken und weiterbilden
• Lernen in einer sozialen Gemeinschaft zu leben und Konflikte angemessen zu regulieren
• Beziehungen zur Familie, zu Freunden und Partnern bzw. Partnerinnen neu gestalten
• einen neuen und stabilen Freundeskreis aufbauen und pflegen
• einen Schulabschluss erwerben oder schulische Defizite aufarbeiten
• die materiellen Rahmenbedingungen für eine eigenständige Lebensführung schaffen
• juristische Probleme bearbeiten und Schulden regulieren.
Behandlungsangebote in der medizinischen Rehabilitation
Therapie
• medizinische Behandlung
• psychologische und soziale Diagnostik
• individuelle Therapieplanung und -gestaltung in Abstimmung mit der Patientin bzw. dem Patienten
• indikative Gruppen- und Einzeltherapie (u.a. Stationäres Abstinenztraining für Cannabiskonsumenten/Innen für Jugendliche "StACk 4 U")
• Ergotherapie
• Konzentrations- u. Gehirnleistungstraining
• Traumatherapie
• Training in Selbsbehauptung und Sozialer Kompetenz
• Familiengespräche
• Rückfallpräventionstraining.
Betreuungsangebote in der Stationären Jugendhilfe
Betreuung
• pädagogische Betreuung
• psychologische und soziale Diagnostik
• individuelle Hilfeplanung und -gestaltung in Abstimmung mit der Klientin bzw. dem Klienten
• indikative Gruppen- und Einzelgespräche (u.a. Verhaltenstraining bei pathologischem Internet-, PC- und Smartphonenutzungsverhalten "ReWelT"=Realwelt-Training)
• Ergotherapie
• Konzentrations- u. Gehirnleistungstraining
• Traumatherapie
• Training in Selbsbehauptung und Sozialer Kompetenz
• Familiengespräche
• Rückfallpräventionstraining auch bei Verhaltenssüchten.
Schule und Arbeitstherapie/Arbeitserziehung
• Unterricht in der hausinternen staatlich genehmigten Schule
• Arbeitstherapie und Ergotherapie
• Arbeitserziehung
Wohngruppen und Realitätserprobung
• Gruppengespräche zur Organisation und Anleitung des Zusammenlebens
• Wohngruppe für Mädchen bzw. junge Frauen
• gemeinsame oder individuelle Freizeitgestaltung
• erlebnispädagogische Aktivitäten, Ferienfreizeiten, Sportangebote
• Vorbereitung von Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Einrichtung
• Ausgänge oder Wochenendheimfahrten
• Planung und Vorbereitung der Anschlussbetreuung.
Behandlungsdauer
Die Dauer des Aufenthaltes richtet sich nach dem individuellen Bedarf und ist entsprechend unterschiedlich. Für eine ausreichend stabilisierende Behandlung ist nach den derzeitigen Vorgaben der Leistungsträger ein Zeitraum von bis zu 10 Monaten vorgesehen.
Betreuungsdauer
Im Rahmen der Stationären Jugendhilfe ist neben der persönlichen Entwicklung auch das Vorhandensein sozialer Ressourcen (Familie) für die Dauer des Aufenthaltes mit entscheidend. Maßnahmen nach SGB VIII werden individuell über die Hilfeplanung gesteuert, sie können auch länger als die o.g. 10 Monate dauern.
Stand: 04/2018
Schule
Die hausinterne Leonie Ossowski Schule ist als Sonderschule in freier Trägerschaft staatlich genehmigt und als Schule mit besonderer pädagogischer Prägung anerkannt.
Das Unterrichtsangebot ist orientiert an den Richtlinien für öffentliche Schulen. Die Therapeutische Einrichtung Eppenhain bietet damit die außergewöhnliche Möglichkeit während der Therapie schulische Defizite auszugleichen und durch Teilnahme am hausinternen Unterricht einen Haupt- oder Realschulabschluss zu erwerben.
Die Prüfungen zum Haupt- und Realschulabschluss finden zweimal im Jahr in der Einrichtung statt. Der Unterricht wird alternativ zur Arbeitstherapie angeboten. Er ist als wesentlicher Baustein in das Gesamtangebot der stationären medizinischen Rehabilitation integriert.
Jugendliche, deren Abschlussprüfungen nach Beendigung der Therapiezeit liegen können in die externe Jugendwohngruppe Haus Bleistein in Eppenhain wechseln und den begonnenen Unterricht bis zum Schulabschluss fortsetzen sowie die Erfolge der Therapie stabilisieren.
Schloßborner Straße 27-31 | 65779 Kelkheim
Fon 06198 5898-0 | Fax 06198 5898-29
Das Unterrichtsangebot
Die schulischen Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind höchst unterschiedlich. Mit dem Unterrichtsangebot für die Jahrgangsstufen 9 (Hauptschule) und 10 (Realschule), welches sich an den Rahmenplänen des Landes Hessen orientiert wird versucht, an die schulischen Voraussetzungen der Jugendlichen fachlich so weit als möglich anzuschließen. Zeitlicher und organisatorischer Rahmen machen Abweichungen von der Stundentafel für die jeweilige Jahrgangsstufe erforderlich (s.u.).
Der Vollzeitunterricht wird in drei kleinen, alters- und leistungsheterogenen Klassenverbänden von vier Lehrkräften durchgeführt. Inhalte, Ziele und Methodik des Unterrichts berücksichtigen die angestrebte schulische Reintegration der Jugendlichen. „So viel Normalität wie möglich, so viel individuelle Unterstützung und Förderung wie machbar“ – mit dieser Formel lässt sich der pädagogische Ansatz umschreiben.
• Eingangsunterricht
Während der ersten drei Wochen ihres/seines Therapieaufenthaltes nimmt die/der Jugendliche am Eingangsunterricht teil. Dieser umfasst 2 Wochenstunden. Gegenseitiges Kennenlernen und der Informationsaustausch über schulische Vorerfahrungen und die mögliche Schulperspektive stehen im Mittelpunkt.
• Orientierungsklasse
An den Eingangsunterricht schließt sich unmittelbar der Übergang in die Orientierungsklasse an. Die Arbeit in dieser Klasse dient vorrangig dazu, sich wieder mit den Anforderungen und Abläufen des Schulalltags vertraut zu machen und Grundlagenkenntnisse aufzufrischen. Besondere Bedeutung haben in dieser Phase die Hinführung zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten, der Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken sowie die Kommunikationsprozesse in der Gruppe. Besondere Inhalte des Unterrichts (Methodentraining, Monatsplanarbeit u.a.) tragen diesem Rechnung.
Nach vier Wochen kann ein Antrag auf Wechsel in die Haupt- oder Realschulklasse gestellt werden. Dieser ist mit einer Selbstreflexion der Zeit in der Orientierungsklasse verknüpft und wird in der Konferenz der Lehrkräfte beraten und beschieden.
• Haupt- und Realschulklasse
Der Unterricht in der Hauptschulklasse und der Realschulklasse dient der gezielten Vorbereitung auf die Haupt- bzw. Realschulabschlussprüfung (Externenprüfung, im Haus durchgeführt) oder dem Wechsel auf eine weiterführende Schule (meistens Bildungszentrum Hermann Hesse, Frankfurt, in gleicher Trägerschaft).
• Förderung
Neben dem Bereitstellen von individuellen Lern- und Arbeitshilfen für die Schülerin oder den Schüler im normalen Unterrichtsgeschehen bieten die Fachlehrerinnen spezielle Deutsch- und Englisch-Förderkurse an, um an die jeweilige Lerngruppe heranzuführen oder die Prüfung gezielt vorzubereiten.

Die externen Abschlussprüfungen
Die Prüfungen zum Erwerb des externen Haupt- bzw. Realschulabschlusses werden 2 x jährlich in Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt des Landkreises Groß-Gerau und des Main-Taunus sowie der Gesamtschule-Fischbach in der Einrichtung durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss stellt das Staatliche Schulamt das entsprechende nicht auf die Schule für Kranke hinweisende Zeugnis aus.
Die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler, die an der Prüfung teilnehmen, sind Klientinnen und Klienten der Jugendwohngruppe Haus Bleistein, da die vergleichsweise kurze Zeit des Therapieaufenthaltes nur in Ausnahmefällen ausreicht, um die Prüfungsvoraussetzungen zu erlangen.
Kooperationsbeziehungen
Bildungszentrum Hermann Hesse / Alois Eckert Schule
Das Bildungszentrum Hermann Hesse in Frankfurt/Main, ebenfalls in Trägerschaft von Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. ist häufig die Bildungseinrichtung, an der unsere Schülerinnen und Schüler ihre Schullaufbahn fortsetzen.
Entsprechend eng kooperieren die beiden Schulen zur bestmöglichen Gestaltung des Wechsels und des Übergangs: Einstufungsempfehlungen und Beurteilungen der abgebenden Schule für Kranke begleiten die Aufnahme am Bildungszentrum.
Der Austausch der Lehrkräfte findet zudem in Form gegenseitiger Hospitationen und der Teilnahme der Eppenhainer Lehrer/-innen an den Fachkonferenzen des Bildungszentrums statt.
Die Alois-Eckert-Schule ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Dort wird versucht Kindern und Jugendlichen, die aufgrund von Verhaltens- und damit einhergehenden Lernproblemen aus der allgemeinen Schule herausgefallen sind, einen Ort für eine positive Entwicklung zu geben. Diejenigen, die durch bisherige negative Lebens- und Lernerfahrungen entmutigt oder gar traumatisiert sind, sollen Möglichkeiten erhalten, positive Erfahrungen zu machen und am "Können zu wachsen". Mit dieser Schule stehen wir ebenso in engerer Kooperation und im fachlichen Austausch. Die Lerngruppe betrifft jedoch eher Grundschüler, deshalb ist sie als Bildungsperspektive für die Abgänger unserer Schule nicht geeignet.
Stand: 04/2018
Archiv
High-Life in der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain
Medienprojekt -HIGH-LIFE 2017- mit der University of applied science Frankfurt
Bereits zum 2. Mal in Folge haben 3 Studierende des Fachbereichs Soziale Arbeit der Frankfurt University of Applied Science (FUAS) mit 10 unserer Jugendlichen in unseren Band- und EDV-Räumen ein Musikprojekt durchgeführt, bei dem die Teilnehmer/innen eigene Kompositionen kreieren und diese digital aufnehmen konnten. Die Unternehmung war Teil eines Medienprojektes der University of applied science Frankfurt (FUAS), unter Anleitung der Hochschullehrer/innen Prof. Ulrike Pfeifer und Prof. Bernhard Kayser.
Dabei ging es darum, mittels künstlerisch - medialer Projekte mit "anderen Lebenswelten und -konzepten in Berührung" zu kommen und den Studierenden aus dem Fachbereich Soziale Arbeit ein praktisches Arbeitsfeld zu eröffnen, in dem sie sich mit "ihrer Rolle als zukünftige Sozial - und Kulturarbeiter" auseinandersetzen konnten.
Am 01.07.2017 hat die Abschlussveranstaltung "HIGH LIFE" im Gallus-Theater, zu den Projektergebnissen stattgefunden. 4 Jugendliche der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain haben an diesem Tag den Mut aufgebracht, ihre 4 Musikprojekte und zwei Videoprojekte der Öffentlichkeit vorzustellen. Über 100 Gäste und die Presse waren anwesend. Außerdem ist eine CD der Musikprojekte entstanden. Die Jugendlichen, die Mitarbeiter/Innen und die Leitung der Therapeutischen Einrichtung bedanken sich für das Engagement der Studierenden bei diesem Projekt. Die Bewohner/Innen der Therapeutischen Einrichtung Eppenhain konnten viel lernen, wichtige Erfahrungen sammeln und im Rampenlicht, u.a. durch Erhöhung Ihrer Selbstsicherheit, erheblich profitieren.

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Termine Infogruppe Angehörige
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INFOGRUPPE ANGEHÖRIGE
Offene Treffen Angehöriger zum Thema
Pubertät/Suchtmittel/Elterncoaching
Kontakt: Silvia Schwarz im Haus der Beratung, Tel.: 069 6109020 Eschenbachstrasse 29, 60596 Frankfurt
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Termine Infogruppe Sucht

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INFORMATIONSGRUPPE SUCHT Kokain – Amphetamine – Cannabis – Heroin/Opioide – Sedativa - Alkohol
Suchthilfezentrum im Haus der Beratung Frankfurt Süd Eschenbachstr. 29, 60596 Frankfurt, Fon 069 – 91 30 300
Leitung: Dipl. Psychologe Frank Gottschalk Konsiliararzt: Michael Damm, Suchtmedizin, Innere Medizin /Kardiologie
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