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Das Betreute Wohnen ist eine bewährte Hilfeform mit dem Ziel, suchtgefährdete oder suchtkranke Menschen orientiert am persönlichen Bedarf zu einem selbstständigen Leben ohne Suchtmittelmissbrauch zu befähigen. Das Betreute Wohnen dient der beruflichen und sozialen Integration.
Träger
Träger ist der Suchthilfeverbund Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ), Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt. JJ bietet hilfebedürftigen, behinderten, gefährdeten oder psychisch kranken Menschen fachkundige Beratung und Lebenshilfe an.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und assoziiertes Mitglied im Diözesancaritasverband Limburg.
Das Betreute Wohnen (BW) im Wetteraukreis ist fachlich und organisatorisch an das Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe für den Wetteraukreis in Friedberg angegliedert.
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 15:00 Uhr
Platzzahl
Es stehen derzeit 21 Plätze in Betreuten Wohngemeinschaften (BWG) zur Verfügung. Davon werden 4 Plätze für substituierte Klienten/-innen vorgehalten. Wir bieten darüber hinaus Betreutes Einzelwohnen für Klienten/-innen an, die in eigener Wohnung im Wetteraukreis leben.
Indikation und Betreuungsdauer
Das Betreuungsangebot wendet sich an drogen- und mehrfachabhängige Menschen beiderlei Geschlechts.
Auch Paare und Eltern mit Kindern können aufgenommen werden. Das Betreute Wohnen richtet sich auch an Personen, die zu ihrer Suchterkrankung eine weitere psychische Erkrankung aufweisen.
Aufnahme
Zur Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt
- schriftliche Aufnahmeanfrage mit Darstellung der zukünftigen Lebensplanung einschließlich beruflicher Perspektiven
- Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Abhängigkeit sowie der bisherigen Behandlung
- bei Substituierten der Nachweis über eine bestehende Substitutionsbehandlung gem. geltender Richtlinien
- amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Zustimmung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.
Diese erfolgt für Wetterauer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Hilfeplankonferenz des Wetteraukreises.
Nach Eingang der Unterlagen wird ein Aufnahmegespräch vereinbart. Im Anschluss an das Gespräch wird das weitere Vorgehen festgelegt.
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