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Das Betreute Wohnen ist eine bewährte Hilfeform mit dem Ziel, suchtgefährdete oder suchtkranke Menschen orientiert am persönlichen Bedarf zu einem selbstständigen Leben ohne Suchtmittelmissbrauch zu befähigen. Das Betreute Wohnen dient der beruflichen und sozialen Integration.
 
Träger
Träger ist der Suchthilfeverbund Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ), Taunusstraße 33, 60329 Frankfurt. JJ bietet hilfebedürftigen, behinderten, gefährdeten oder psychisch kranken Menschen fachkundige Beratung und Lebenshilfe an.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Er ist assoziiertes Mitglied im Diözesancaritasverband Limburg.
 
Bürozeiten
Das Betreute Einzelwohnen ist aufgrund der Außentermine über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuten Wohngemeinschaft Wittelsbacherallee (BWG) zu den folgenden Zeiten zu erreichen:
Montags, dienstags u. donnerstags 09:00 bis 17:00 Uhr
mittwochs 12:00 bis 17:00 Uhr
freitags 09:00 bis 14:30 Uhr.
 
Platzzahl
Es stehen derzeit 11 Plätze zur Verfügung. Indikation und Betreuungsdauer Das Angebot wendet sich gleichermaßen an drogenabhängige Frauen und Männer, substituiert als auch nicht substituiert. Das Vorliegen einer Doppeldiagnose stellt keinen Ausschlussgrund für eine Aufnahme dar. Die Dauer der Betreuung ist individuell unterschiedlich, sie soll zwei Jahre nicht überschreiten.
 
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine eigene Wohnung in Frankfurt am Main und der Wunsch, die eigene Lebenssituation zu stabilisieren bzw. neue Lebensperspektiven zu entwickeln und zu realisieren.
Zur Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt
  • schriftliche Aufnahmeanfrage mit Darstellung der zukünftigen Lebensplanung einschließlich beruflicher Perspektiven
  • Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Abhängigkeit sowie der bisherigen Behandlung
  • bei Substituierten der Nachweis über eine bestehende Substitutionsbehandlung gem. geltender Richtlinien
  • amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
  • Zustimmung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.
Nach Eingang der Aufnahmeanfrage wird ein Informationsgespräch vereinbart. Im Anschluss an das Gespräch wird über die Aufnahme entschieden und das weitere Vorgehen festgelegt.
 
Betreuungsziele und Angebote
Mit jeder Klientin/jedem Klienten werden die individuellen Betreuungsziele im Rahmen einer gemeinsamen Hilfeplanung ermittelt und verbindlich vereinbart. Die Umsetzung wird in festgelegten Zeitabständen gemeinsam überprüft. Das Betreuungsangebot variiert entsprechend der vereinbarten Ziele und kann folgende Angebotsbausteine enthalten:
  • Training eigenverantwortlicher Lebensführung ohne Suchtmittel
  • Rückfallprävention und Rückfallbearbeitung
  • Hilfen zur Reduktion der Beigebrauchsproblematik bei Substitution
  • Unterstützung bei schulischer oder beruflicher Integration
  • Training selbstständiger Haushaltsführung
  • Beratung bei lebenspraktischen Fragen
  • Anleitung zu einem strukturierten Tagesablauf
  • Anregungen zur Freizeitgestaltung
  • Begleitung zu Ämtern und Behörden bei besonderen Problemen
  • Mitteilungen an Behörden und Gerichte im Einvernehmen mit der Klientel
  • Begleitung und Hilfestellung während Krisen
  • Gespräche über persönliche und soziale Probleme
  • Einzel-, Gruppen-, Paar- sowie auf Wunsch Angehörigengespräche
  • Hilfe zur Verbesserung der sozialen Kompetenz
  • Unterstützung der Mütter/Väter in erzieherischen Fragen
  • Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten
  • Raucherentwöhnung
  • Sicherstellung der medizinischen Behandlung sowie der Information über schwerwiegende Suchtfolgeerkrankungen wie Aids oder Hepatitis C
  • Beratung in sozialrechtlichen Fragen
  • Training zum Umgang mit Geld und Schulden
  • Vermittlung in Selbsthilfegruppen
  • Unterstützung bei Problemen mit Nachbarn und Vermieter
  • Regelmäßige Reflexion und Fortschreibung des Hilfeplanes im Fachteam und mit der Klientel.
Die Betreuung bietet eine unbürokratische, zeitnahe und intensive Unterstützung bei vielen anstehenden Problemen. Die Lösungsstrategien orientieren sich an der Individualität der Klientinnen und Klienten. Mit ihnen gemeinsam werden die Prioritäten im Betreuungsprozess festgelegt. Die Gespräche finden in der eigenen Wohnung in vertrauter Atmosphäre statt.
 
Anerkennungen
Das Betreute Wohnen ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35 und 36 BtMG staatlich anerkannt.
Vom Landeswohlfahrtsverband Hessen besteht ebenfalls eine Anerkennung des Angebotes.
 
Kooperation
Eine besondere Zusammenarbeit besteht zu den Einrichtungen des Suchthilfeverbundes JJ, insbesondere zur BWG Wittelsbacherallee, der Jugendberatung und Suchthilfe Am Merianplatz und anderen Drogenhilfeeinrichtungen in Frankfurt.
Darüber hinaus besteht Zusammenarbeit mit Frankfurter Krankenhäusern und der Universitätsklinik.
 
 
Adresse
Betreutes Einzelwohnen Wittelsbacherallee
Wittelsbacherallee 34
60316 Frankfurt
Fon 069 437111
Fax 069 431628
www.drogenberatung-jj.de
09/2008
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