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Ausgangslage
Der Missbrauch von Suchtmitteln innerhalb einer Justizvollzugsanstalt (JVA) stellt eine besondere Problematik und Herausforderung dar.
Gefangene mit Suchtproblematik erhöhen ihre Chancen eine an die Haftzeit anschließende Behandlung zu bestehen ganz wesentlich, wenn sie während ihrer Inhaftierung vom Drogenkonsum Abstand genommen haben.
Hier setzt die haftbegleitende Arbeit der ESB ein.
Es ist das gemeinsame Ziel der Anstaltsleitung und der Beschäftigten der JVA sowie der ESB, Drogenfreiheit während der Inhaftierung durch besonders intensive Zusammenarbeit und problemorientierte Angebote zu unterstützen bzw. zu erreichen.
 
Zur Zielgruppe der ESB gehören alle Inhaftierten mit Suchtproblemen.
Aber auch den Beschäftigten einer JVA steht die ESB bei spezifischen Fragestellungen zur Suchtentwicklung und Abhängigkeit als Gesprächspartner zur Verfügung.
 
Die Aufgaben im Einzelnen
Beratung Inhaftierter mit Suchtproblemen Beratungsgespräche zur Aufarbeitung persönlicher und sozialer Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Suchtproblematik. Information über bestehende Angebote der Suchthilfe.
Abklären der Möglichkeit einer Vermittlung in Angebote der Suchthilfe.
 
Vermittlungsorientierte Beratung
Hierzu gehören Feststellen der Eignung.
Feststellen der Indikation für eine Vermittlung.
Stärkung der Motivation für ein suchtmittelfreies Leben.
Unterstützung des Entscheidungsprozesses für ein adäquates Angebot der Suchthilfe nach Inhaftierung.
 
Vermittlung
Zum Vermittlungsprozess gehören Fördern der Bereitschaft zur Veränderung.
 Kontaktaufnahme zur ausgewählten Behandlungseinrichtung.
Kostenklärung und Beantragung der Kostenübernahme.
Begleitende Gespräche zum Aufrechterhalten der Motivation sowie rückfallpräventive Interventionen während des Vermittlungsprozesses.
Kontakt zu justiziellen Entscheidungsträgern.
Koordination von Entlassungs- und Aufnahmeterminen.
Begleitung in die aufnehmende Einrichtung.
 
Klientenbezogene Kooperation mit anstaltsinternen Diensten
Die Arbeit der ESB bedarf einer engen Abstimmung mit Anstaltsleitung und den Fachdiensten der JVA, soll sie erfolgreich sein.
Neben dem allgemeinen fachlichen Austausch zählt hierzu die Information über eine lfd. Hilfeplanung ebenso wie die Umsetzung gemeinsamer Absprachen.
Die ESB ist einbezogen in das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung des Vereins JJ entsprechend dem Modell EFQM.
 
 
Externe Suchtberatung führt der Verein in folgenden Justizvollzugsanstalten durch:
 
Externe Suchtberatung in der JVA Butzbach
Kleeberger Straße 23 | 35510 Butzbach
Fon 06033 89362-10/-11 | Fax 06033 893-3909
 
Externe Suchtberatung in der JVA Darmstadt
Marienburgstraße 74 | 64297 Darmstadt
Fon 06151 507121 | Fax 06151 507116
 
Externe Suchtberatung in der JVA Dieburg
Altstadt 25 | 64807 Dieburg
Fon 06071 2000265 | Fax 06071 2000215
 
Externe Suchtberatung in der JVA Frankfurt I, Zweiganstalt Höchst
Hospitalstraße 18 | 65929 Frankfurt
Fon 069 30090940 | Fax 069 30090934
 
Externe Suchtberatung in der JVA Frankfurt III (Frauenhaftanstalt)
Obere Kreuzäckerstraße 4 | 60435 Frankfurt
Fon 069 13671382 | Fax 069 13671382
 
Externe Suchtberatung in der JVA Rockenberg
Marienschloß 1 | 35519 Rockenberg/Friedberg
Fon und Fax 06033 998367
 
Externe Suchtberatung in der JVA Weiterstadt
Vor den Löserbecken 4 | 64331 Weiterstadt
Fon 06150 102-2801 | Fax 06150 102-2808
                        -2802
                        -2807
 
Externe Suchtberatung in der JVA Wiesbaden
Holzstraße 29 | 65197 Wiesbaden
Fon 0611 4145960 | Fax 0611 414-1005
 
 
04/2009
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